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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die REFKO Feuerfest GmbH,  sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 so weit wie möglich eingehalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.refko.de

 

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2 vereinbar.

 

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen:

Bilder und Grafiken verfügen teilweise noch über einen mangelhaften oder fehlenden Alternativtext. Das Erfolgskriterium Nicht-textueller Inhalt wird dadurch verletzt. Wir bemühen uns, angemessene Alternativtexte für neue Inhalte unmittelbar und für ältere Inhalte laufend zu überarbeiten.

Weiters können Autocomplete-Felder in den Formularen teilweise nicht den Standards entsprechen. 

Die Darstellung unserer Webseiten erfolgt nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Standards. Wir habe die Reihenfolge, in der Elemente im Hauptinhalt technisch dargestellt werden, stichprobenartig geprüft. Sollten Sie Probleme bei der Realisierung einzelner Elemente bemerken, geben Sie Ihre Anregungen bitte an uns weiter.

Auch haben wir unseren Webauftritt stichprobenartig auf visuelle Animationen sowie Audio- und Videodateien geprüft. Sollten Sie weitere audiovisuelle Inhalte finden, für die Sie noch Textalternativen oder Untertitel benötigen oder Animationen finden, die noch mit Mechanismen zum Unterbrechen bedürfen, teilen Sie uns dies bitte gerne mit.

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

PDF-Dokumente und Office-Dokumente, vorwiegend ältere, sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

 

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde am 29.07.2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 29.07.2025 aktualisiert.

 

FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, getauscht und erweitert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website behindern, welche nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, bitten wir Sie uns über diese E‑Mail  info@refko.de  zu kontaktieren.

Kontakt:

Concordiastraße
D-56235 Ransbach-Baumbach

Tel.: (+ 49) (0) 26 23 - 2075
Fax: (+ 49) (0) 26 23 - 1738
E-Mail: info@refko.de 

 

DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Sollten Sie mit der Antwort auf Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sein, können Sie ein Durchsetzungsverfahren beantragen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Durchsetzungsstellen von Bund und Ländern.

  • Für Angebote des Bundes: Sie können sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, die beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt ist. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten in Bezug auf Barrierefreiheit und Benachteiligung im digitalen Raum.

    • Kontakt: Sie finden das entsprechende Kontaktformular und weitere Informationen auf der Website der Schlichtungsstelle.

  • Für Angebote der Länder und Kommunen: Jedes Bundesland hat eine eigene Durchsetzungs- oder Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Webseiten. Diese Stellen prüfen Beschwerden über digitale Barrieren, die sich auf Angebote der jeweiligen Landesverwaltung oder von Kommunen beziehen.

    • Kontakt: Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland finden Sie in der Regel in der Erklärung zur Barrierefreiheit der jeweiligen Webseite oder auf den Portalen der Landesregierungen.

Die Durchsetzungsstellen prüfen, ob ein Verstoß gegen die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vorliegt. Bei berechtigten Beschwerden können sie Empfehlungen und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel aussprechen.